Ausbildung der Ausbilder (AEVO) 

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilder-Prüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Dieser Lehrgang bereitet auf die nach § 2 der Ausbildereignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom Juli 2009) erforderliche Ausbildereignungsprüfung in der IHK vor. Hierbei werden die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt.
Der Lehrgangsinhalt in 50 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Min.) richtet sich nach dem derzeitig gültigen Rahmenstoffplan.
Für Fachwirte wird der theoretische Teil erlassen nur die praktische Prüfung ist erforderlich.

Lehrinhalte:
Teil 1: 
Grundlegende theoretischer Teil AEVO 50 UE

Teil 2: 
Grundlegender praktischer Teil 5UE

Sonderkurse für den Praktischen Teil der AEVO bieten wir in 10 UE an (Start auf Anfrage)
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